Ausführliche Liste aller relevanten Chamäleonarten mit
gesetzlicher Meldepflicht
nach Washingtoner
Artenschutzabkommen (CITES-Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and
Flora).
Chamäleon
Meldepflicht: In Deutschland und Österreich ist die Chamäleonhaltung
bei den Umweltämtern meldepflichtig und in der Schweiz bei der
zuständigen kantonalen Behörde sogar bewilligungspflichtig. Hier
wird ein Sachkundenachweis zur Reptilienhaltung verlangt. Zur behördliche Meldung der Tiere erfolgt je nach Bundesland bei der Unteren Naturschutzbehörde bzw. Untere Landschaftsbehörde oder Amt für Umweltschutz. Man benötigt einen Herkunftsnachweis für Tiere besonders geschützter Arten des Anhangs B
(WA-II) und in der Regel auch einen Kaufbeleg.
Welches Tier in welchem Bundesland bei welcher Behörde Papiere benötigt sehen Sie
detailliert in nachfolgender Tabelle. (Quelle: Wissenschaftliches Informationssystem für den internationalen Artenschutz des Bundesamt für Naturschutz
(WISIA)
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